Charterversicherungen

Charterversicherungen

22.03.2024 00:24 | Yachtbasis24.at

Hinterlegung der Charterkaution - Kautionsversicherung

Mit der Ausfolgung der Schiffspapiere wird vorort in der Charterbasis eine Charter-Kaution, deren Hohe bereits im Chartervertrag angeführt wurde, hinterlegt. Dies ist entweder mittels Hinterlegung einer Zahlungssumme in bar oder durch eine befristete Reservierung der Kautionssumme auf Ihrer Kreditkarte möglich.

Diese Kautionshinterlegung entspricht der Selbstbeteiligung im Schadensfall und dient zur Begleichung der entstandenen Schäden bis in Höhe der hinterlegten Summe.

 

 

Während einer Charterfahrt kann es natürlich, trotz umfangreicher Vorkehrung und gewissenhaftem Umgang der Mannschaft zu Beschädigungen am Boot kommen. 

Um nur einige Beispiele anzuführen, wären solche Schäden etwa Grundberührungen, die trotz größter Vorsicht beim Einfahren in eine unbekannte Bucht aufgrund exponierter Felsen unter Wasser passieren können. 

Auch kann es beim Anlegen an einer Mole aufgrund Fehleinschätzung der Abstände zu Berührungen und in Folge dessen zu Abschürfungen an der Bordwand kommen. Ebenso kann es bei auch unbeabsichtigter Überbeanspruchung der Segel zu Rissen am Segeltuch kommen. 

Diese Art von Beschädigungen sind in der Regel meist auf eine unsachgemäße Bedienung oder auch auf eine Unerfahrenheit der Chartercrew zurückzuführen.

Diese entstandenen Schäden werden dann entsprechend dem Selbstbehalt je nach Schadenshone, zum Teil oder zur Gänze aus der hinterlegten Kautionssumme beglichen.

Um sich dagegen Abzusichern gibt es natürlich die Möglichkeit eines Abschlusses einer sogenannten Kautionsversicherung

Über den Link am Ende dieses Beitrags werden Sie an den, nicht nur unter Bootsfahrern namhaften Versicherung-Service YACHT-POOL, den wir als unseren Partner gewinnen konnten, weitergeleitet, um entsprechende Versicherungsangebote einzusehen.

 

Charter-Rücktrittsversicherung

Der Törn ist bereits gebucht und die Vorfreude auf den Bootsurlaub ist schon riesengroß….

Aber was passiert, wenn der Skipper kurz vor dem Urlaub einen Unfall hat und die Reise deswegen nicht antreten kann? Was passiert, wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt?

Der Urlaub fällt für die gesamte Mannschaft ins Wasser und auf den Stornokosten bleibt man auch noch sitzen.

Denken Sie an dieser Stelle an die Möglichkeit des Abschlusses einer Charter-Rücktrittsversicherung.

Auch hierzu finden Sie über den unterstehenden Link Angebote von unserer Partnerfirma YACHT-POOL.